Honorar
Für eine tief greifende Behandlung ist eine sorgfältige Fallaufnahme
mit entsprechendem Zeitaufwand unerlässlich. Aus der genauen
Beobachtung des Patienten und der Schilderung der augenblicklichen
Beschwerden, der Vorgeschichte, der Eigenheiten und des sonstigen
Befindens durch den Halter erschließt sich ein Gesamtbild, auf
Grund dessen eine individuelle Behandlung des Patienten möglich
ist. Dafür sind etwa 1 bis 2 Stunden notwendig.
Für den weiteren Behandlungsverlauf ist die Beobachtung durch
den Halter und eine regelmäßige, meist telefonische, Berichterstattung
notwendig.
Abhängig von Art und Schwere der Erkrankung kann es notwendig
sein, den Behandlungsverlauf durch einen erneuten Besuch oder
durch ein ausführliches Gespräch (auch per Telefon) zu überprüfen.
Eventuell ist auch eine weitere Arzneimittelgabe nötig. Das
ist dann die Folgeanamnese. Diese wird, ebenso wie die Behandlung
akuter Beschwerden, nach Aufwand berechnet
- Vollständige Erhebung der homöopathischen Anamnese nach
biographischen und individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher
Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung,
einschließlich Repertorisation und Arzneimittelverordnung
nach den Regeln der klassischen Einzelmittelhomöopathie €
110
- Anamnese im Akutfall € 25
- Telefonische Beratung, nach Aufwand € 5/pro 5 Minuten
- Folgebehandlung mit Mittelverordnung € 35 - 45
- Wegegeld pro Kilometer € 0,50
Umsatzsteuerbefreit nach §19 USTG
Ermäßigungen
Für einkommensschwache Tierbesitzer gibt es vom Berufsverband
klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BKTD) ein Sozialprogramm.
Wünschen Sie mehr Informationen zu diesem Angebot sprechen Sie
mich an.
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